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Ranglisten

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Die Schulranglisten der deutschen und ladinischen Schulen werden jedes Jahr neu erstellt. Für die Eintragung in die Schulranglisten müssen die Bewerberinnen und Bewerber im Besitz des gültigen Zulassungstitels sein.
Die Schulranglisten sind in Gruppen eingeteilt. Die 1. Gruppe umfasst jene Bewerber, die auch in den Landesranglisten sind. Die 2. Gruppe umfasst jene BewerberInnen, die nicht in der entsprechenden Landesrangliste eingetragen, aber im Besitz eines Zugangstitels und der Lehrbefähigung sind. Die 3. Gruppe umfasst BewerberInnen, welche im Besitz des für den Unterricht vorgeschriebenen Studientitels sind.

Die Gesuche werden an das Schulamt weitergeleitet. Die BewerberInnen können in den Gesuchsvorlagen 10 Präferenzen angeben. Es können nur je nach Voraussetzung Grundschulspregel, Schulspregel, Mittelschul- und Oberschuldirektionen mit deutscher bzw. ladinischer Unterrichtssprache angegeben werden. Wer sich mit Vorbehalt in die Schulranglisten einträgt, muss den Vorbehalt innerhalb der angegebenen Frist auflösen. Für jede Schuldirektion wird eine eigene Schulrangliste für jedes Fach (Stellenplan oder Wettbewerbsklasse) erstellt, das an dieser effektiv unterrichtet wird. Die Supplenzen werden für alle Stellenpläne der Grundschule und alle Wettbewerbsklassen der Mittel- und Oberschule in einer Stellenwahl vergeben, die gemeinsam vom Schulamt und von Schulen durchgeführt wird.

Die Details finden Sie im Beschluss 46/2025 im Bereich Dokumente. 

 

 

Die Artikel 12, 12-bis, 12-ter des Landesgesetztes Nr. 24 (12.12.1996) sehen die Errichtung von Landesranglisten vor. Diese Ranglisten sind in Gruppen eingeteilt. Die Reihung erfolgt aufgrund von Punkten laut Bewertungstabelle. Im Laufe der Jahre haben sich die Möglichkeiten der Eintragung in diese Ranglisten verändert.

Mit dem Landesgesetz Nr. 1 vom 26. Jänner 2015 und dem Beschluss der Landesregierung Nr. 196 vom 24.Februar 2015 und Nr. 136 vom 7. Februaru 2017 wurden die Landesranglisten neu geregelt. Die bestehenden Landesranglisten wurden geschlossen und haben nun auslaufenden Charakter, gleichzeitig wurde eine neue Landesrangliste eingeführt, die ab dem Schuljahr 2015/16 zur Anwendung gekommen ist. In dieser neuen Rangliste gibt es keine Gruppen. Die Reihung erfolgt nach Punkten (siehe dazu Bewertungstabelle Anlage B zum Beschluss 46/2025). Lehrpersonen, die in den Landesrangliste mit Auslaufcharakter eingetragen sind, scheinen auch in der neuen Landesrangliste auf. In den Landesranglisten mit Auslaufcharakter, welche für das Schuljahr 2018/19 erstellt werden, erfolgt keine Neuberechnung der Punkte mehr. 

Das Gesamtkontingent der Stellen, die jährlich für die unbefristete Aufnahme an den Schulen zur Verfügung stehen, werden zu 50% auf Grund der Bewertungsranglisten der Wettbewerbe nach Titeln und Prüfungen, zu 25% auf Grund der Landesranglisten mit Auslaufcharakter und zu 25% auf Grunde der neuen Landesranglisten vergeben. Sobald eine Rangliste aufgebraucht ist, werden jeweils 50% der zur Verfügung stehenden Stellen auf der Grundlage der beiden verbliebenen Ranglisten vergeben. Wenn zwei Ranglisten aufgebraucht sind, werden alle Stellen auf Grund von der restlichen Restliste vergeben.

Lehrpersonen mit einer spezifischen Lehrbefähigung für den Unterricht von Italienisch-Zweite Sprache an Schulen in Südtirol können sich in die neuen Landesranglisten eintragen und verbleiben gleichzeitig in den Ranglisten anderer Provinzen. Wer sich mit Vorbehalt in die Landesranglisten einträgt, muss den Vorbehalt innerhalb der angegebenen Frist auflösen. 

In die (neuen)Landesranglisten können sich nun auch Lehrpersonen, die das Diplom der Lehrerbildungsanstalt bis zum Schuljahr 2001/02 oder das Diplom einer Schule mit Schulversuch, welches als gleichwertig erklärt wurden, eintragen, sofern sie zum 1. September 2016 in den Schulranglisten der Provinz Bozen eingetragen sind und drei Dienstjahre an staatlichen Schulen oder an Schulen staatlicher Art oder an den gleichgestellten Schulen unterrichtet haben. (Siehe dazu Art. 3 des Beschlusses  1421/2018). 
In die Landesrangliste der Wettbewerbsklasse 55/A Instrumentalunterricht Oberschule können sich Lehrpersonen eintragen, die im Besitz  der Lehrbefähigung für den Unterricht in den ehemaligen Wettbewerbsklassen 31/A, 32/A oder 77/A, des Diploms für das spezifische Musikinstrument (einschließlich Gesang) sowie eines Diploms einer Sekundarschule zweiten Grades sind, sofern diese Titel von den nationalen Bestimmungen vorgesehen sind. Diese Titel sind Zulassungstitel bis zur Ausschreibung von spezifischen Lehrbefähigungskursen, auf jeden Fall nur bis zum akademischen Jahr 2018/19. 

Mit dem Schuljahr 2017/18 wurden die (neuen) Landesranglisten auch für die italienschsprachigen Schulen eingeführt. Die Details dafür finden Sie im Beschluss 136/2017 bzw. Beschluss 1421 Dezember 2017

Bei der Eintragung in die Ranglisten müssen die Lehrpersonen im Gesuch die neuen Bezeichnungen der Wettbewerbsklassen verwenden. In den meisten Fällen hat sich nur die Bezeichnung geändert. Einige Wettbewerbsklassen wurden zusammengelegt. (z.B. 12/A Agrarchemie und 13/A Chemie zu A-34- Chemie) Im Themenbereich Wettbewerbsklassen finden Sie den Beschluss Nr. 1198/2016 zu den neuen Wettbewerbsklassen. 

 

Nachrichten

Am 7. Februar 2017 hat die Landesregierung den Beschluss Nr. 136 " Landes- und Schulranglisten " genehmigt. Die drei Schulämter werden mittels Rundschreiben die Modalitäten und Termine für die Eintragung und/oder die Neuberechnung der Punkte festlegen. Im Rundschreiben des deutschen Schulamtes vom… mehr
Das deutsche Schulamt hat die endgültigen Landesranglisten (Landesranglisten mit Auslaufcharakter und "neue" Landesranglisten und die Schulranglisten (Verzeichnis A) zusammen mit den Verzeichnissen der Personen, die mit Vorbehalt eingetragen sind und das Verzeichnis der Personen, die den Vorbehalt… mehr

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