Zur Ausbildung zum Religionsunterricht siehe Beschluss neue Wettbewerbsklassen und Dokumente.
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Zur Ausbildung zum Religionsunterricht siehe Beschluss neue Wettbewerbsklassen und Dokumente.
Für den Zweitsprachenunterricht wurden mit Beschluss Nr. 687 – Juni 2014 neue Zulassungstitel festgelegt. Es geht dabei um die Wettbewerbsklassen A 78 (ex91A) Italienisch – Zweite Sprache an den Mittelschulen mit deutscher Unterrichtssprache, A 79 (ex 92A) – Italienisch zweite Sprache an den Oberschulen mit deutscher Unterrichtssprache,A 84 (ex97A) – Deutsch – zweite Sprache an den Mittelschulen mit italienischer Unterrichtssprache und A 83 ( ex96 A) – Deutsch zweite Sprache and den Oberschulen mit italienischer Unterrichtssprache.
Der Beschluss der Landesregierung Nr. 1198 vom 8. November 2016 enthält in der Anlage 3 die Details zu den Voraussetzungen für den Zweitsprachenunterricht in den Schulen mit deutscher bzw. italienischer Unterrichtssprache und Ladinisch in den Schulen der ladinischen Ortschaften.
Es handelt sich dabei um die neuen definierten Wettbewerbsklassen:
A78 (ex 91A) Italienisch in den Mittelschulen,
A 79 (ex 92A) Italienische Sprache und Kultur in den Oberschulen,
A 83 (ex 96A) Deutsche Sprache und Kultur in den Oberschulen
A 84 (ex 97A) Deutsch in den Mittelschulen
A 77 (ex 90A) Ladinische Sprache und Kultur in den Mittelschulen
A 101 (ex 101A) Ladinische Sprache und Kultur in den Oberschulen
Der Lehrerberuf setzt ein fundiertes Fachwissen und viele andere Kompetenzen voraus. Lehrpersonen sind Experten für Unterricht und je nach Schultyp benötigen sie ein Hochschulstudium und eine Eignung für den Unterricht bzw. eine Lehrbefähigung.
Im Primarbereich (Grundschule) ist das Laureat in Bildungswissenschaften, welches lehrbefähigenden Charakter besitzt, erforderlich. Die Eignung für den Unterricht erwirbt man auch über ordentlichen Wettbewerb nach Prüfungen und Titeln, oder über eine außerordentliche Prüfungssession. Für den katholischen Religionsunterricht benötigten die Anwärter das Bakkalaureat in Religionspädagogik oder das Diplom ‚Magistero in scienze religiose’.
Im Sekundarschulbereich – Mittel- und Oberschulen – ist ein Hochschulstudium in einer Fachrichtung bzw. ein Lehramtsstudium notwendig. Die verschiedenen Wettbewerbsklassen (siehe Dokumente Ministerialdekrete und Beschlüsse) sehen bestimmte Studien vor. Außerdem benötigen die Anwärter eine Lehrbefähigung.
Die Aufnahme in den Dienst erfolgt entweder über Wettbewerbe oder über Ranglisten und zwar Landesranglisten oder Schulranglisten. Für den Zweitsprachenunterricht wurden mit Beschluss Nr. 687 – Juni 2014 neue Zulassungstitel festgelegt. Es geht dabei um die Wettbewerbsklassen (ex91A) A78 Italienisch – Zweite Sprache an den Mittelschulen mit deutscher Unterrichtssprache, A79 (ex 92A) – Italienisch zweite Sprache an den Oberschulen mit deutscher Unterrichtssprache, A 84 (ex 97A)– Deutsch – zweite Sprache an den Mittelschulen mit italienischer Unterrichtssprache und A 83 (ex 96 A )– Deutsch zweite Sprache and den Oberschulen mit italienischer Unterrichtssprache.