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Ranglisten

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Die Schulranglisten der deutschen und ladinischen Schulen werden jedes Jahr neu erstellt. Für die Eintragung in die Schulranglisten müssen die Bewerberinnen und Bewerber im Besitz des gültigen Zulassungstitels sein.
Die Schulranglisten sind in Gruppen eingeteilt. Die 1. Gruppe umfasst jene Bewerber, die auch in den Landesranglisten sind. Die 2. Gruppe umfasst jene BewerberInnen, die nicht in der entsprechenden Landesrangliste eingetragen, aber im Besitz eines Zugangstitels und der Lehrbefähigung sind. Die 3. Gruppe umfasst BewerberInnen, welche im Besitz des für den Unterricht vorgeschriebenen Studientitels sind.

Die Gesuche werden an das Schulamt weitergeleitet. Die BewerberInnen können in den Gesuchsvorlagen 10 Präferenzen angeben. Es können nur je nach Voraussetzung Grundschulspregel, Schulspregel, Mittelschul- und Oberschuldirektionen mit deutscher bzw. ladinischer Unterrichtssprache angegeben werden. Wer sich mit Vorbehalt in die Schulranglisten einträgt, muss den Vorbehalt innerhalb der angegebenen Frist auflösen. Für jede Schuldirektion wird eine eigene Schulrangliste für jedes Fach (Stellenplan oder Wettbewerbsklasse) erstellt, das an dieser effektiv unterrichtet wird. Die Supplenzen werden für alle Stellenpläne der Grundschule und alle Wettbewerbsklassen der Mittel- und Oberschule in einer Stellenwahl vergeben, die gemeinsam vom Schulamt und von Schulen durchgeführt wird.

Die Details finden Sie im Beschluss 46/2025 im Bereich Dokumente. 

 

 

Die Artikel 12, 12-bis, 12-ter des Landesgesetztes Nr. 24 (12.12.1996) sehen die Errichtung von Landesranglisten vor. Diese Ranglisten sind in Gruppen eingeteilt. Die Reihung erfolgt aufgrund von Punkten laut Bewertungstabelle. Im Laufe der Jahre haben sich die Möglichkeiten der Eintragung in diese Ranglisten verändert.

Mit dem Landesgesetz Nr. 1 vom 26. Jänner 2015 und dem Beschluss der Landesregierung Nr. 196 vom 24.Februar 2015 und Nr. 136 vom 7. Februaru 2017 wurden die Landesranglisten neu geregelt. Die bestehenden Landesranglisten wurden geschlossen und haben nun auslaufenden Charakter, gleichzeitig wurde eine neue Landesrangliste eingeführt, die ab dem Schuljahr 2015/16 zur Anwendung gekommen ist. In dieser neuen Rangliste gibt es keine Gruppen. Die Reihung erfolgt nach Punkten (siehe dazu Bewertungstabelle Anlage B zum Beschluss 46/2025). Lehrpersonen, die in den Landesrangliste mit Auslaufcharakter eingetragen sind, scheinen auch in der neuen Landesrangliste auf. In den Landesranglisten mit Auslaufcharakter, welche für das Schuljahr 2018/19 erstellt werden, erfolgt keine Neuberechnung der Punkte mehr. 

Das Gesamtkontingent der Stellen, die jährlich für die unbefristete Aufnahme an den Schulen zur Verfügung stehen, werden zu 50% auf Grund der Bewertungsranglisten der Wettbewerbe nach Titeln und Prüfungen, zu 25% auf Grund der Landesranglisten mit Auslaufcharakter und zu 25% auf Grunde der neuen Landesranglisten vergeben. Sobald eine Rangliste aufgebraucht ist, werden jeweils 50% der zur Verfügung stehenden Stellen auf der Grundlage der beiden verbliebenen Ranglisten vergeben. Wenn zwei Ranglisten aufgebraucht sind, werden alle Stellen auf Grund von der restlichen Restliste vergeben.

Lehrpersonen mit einer spezifischen Lehrbefähigung für den Unterricht von Italienisch-Zweite Sprache an Schulen in Südtirol können sich in die neuen Landesranglisten eintragen und verbleiben gleichzeitig in den Ranglisten anderer Provinzen. Wer sich mit Vorbehalt in die Landesranglisten einträgt, muss den Vorbehalt innerhalb der angegebenen Frist auflösen. 

In die (neuen)Landesranglisten können sich nun auch Lehrpersonen, die das Diplom der Lehrerbildungsanstalt bis zum Schuljahr 2001/02 oder das Diplom einer Schule mit Schulversuch, welches als gleichwertig erklärt wurden, eintragen, sofern sie zum 1. September 2016 in den Schulranglisten der Provinz Bozen eingetragen sind und drei Dienstjahre an staatlichen Schulen oder an Schulen staatlicher Art oder an den gleichgestellten Schulen unterrichtet haben. (Siehe dazu Art. 3 des Beschlusses  1421/2018). 
In die Landesrangliste der Wettbewerbsklasse 55/A Instrumentalunterricht Oberschule können sich Lehrpersonen eintragen, die im Besitz  der Lehrbefähigung für den Unterricht in den ehemaligen Wettbewerbsklassen 31/A, 32/A oder 77/A, des Diploms für das spezifische Musikinstrument (einschließlich Gesang) sowie eines Diploms einer Sekundarschule zweiten Grades sind, sofern diese Titel von den nationalen Bestimmungen vorgesehen sind. Diese Titel sind Zulassungstitel bis zur Ausschreibung von spezifischen Lehrbefähigungskursen, auf jeden Fall nur bis zum akademischen Jahr 2018/19. 

Mit dem Schuljahr 2017/18 wurden die (neuen) Landesranglisten auch für die italienschsprachigen Schulen eingeführt. Die Details dafür finden Sie im Beschluss 136/2017 bzw. Beschluss 1421 Dezember 2017

Bei der Eintragung in die Ranglisten müssen die Lehrpersonen im Gesuch die neuen Bezeichnungen der Wettbewerbsklassen verwenden. In den meisten Fällen hat sich nur die Bezeichnung geändert. Einige Wettbewerbsklassen wurden zusammengelegt. (z.B. 12/A Agrarchemie und 13/A Chemie zu A-34- Chemie) Im Themenbereich Wettbewerbsklassen finden Sie den Beschluss Nr. 1198/2016 zu den neuen Wettbewerbsklassen. 

 

Nachrichten

Am 24. Mai 2019 wurden die vorläufigen Ranglisten für das Schuljahr 2019/2020  auf der Homepage des… mehr
Die Gesuche für die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten, die Neuberechnung der Punkte in den Landesranglisten, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt sind bis zum 15. März 2019, 12:00 Uhr in der Ladinischen Bildungs- und Kulturdirektion mit… mehr
Die Gesuche für die Eintragung in die Landesranglisten und in die Schulranglisten für das Schuljahr 2019/2020 sind  bis 8. Februar 2019 in der Abteilung 16 Bildungsverwaltung, Amt für das Lehrpersonal, Amba-Alagi-Straße 10, 39100 Bozen, mit Einschreibebrief mit Rückantwort einzureichen.… mehr
Wir weisen darauf hin, dass das Schulamt mehrere Richtigstellungen in den Landes- und Schulranglisten 2018/19  in einzelnen Wettbewerbsklassen vorgenommen hat. Sie finden diese Richtigstellungen auf der Homepage der deutschen mehr
Mit Dekret der italienischen Schulamtsleiterin wurden heute die endgültigen Landesranglisten für das Lehrpersonal mit Lehrbefähigung aller Schulen mit italienischer Unterrichtssprache der Provinz Bozen, für das Schuljahr 2018/2019, veröffentlicht. mehr
Zur Verteilung der verfügbaren Stellen zwischen den Ranglisten für den Abschluss von unbefristeten Arbeitsverträgen für den Unterricht an Grund-, Mittel- und Oberschulen – Schuljahr 2018/2019 ist gestern das entsprechende Dekret des Direktors der Abteilung Bildungsverwaltung veröffentlicht worden… mehr
Die deutsche Bildungsdirektion hat  die endgültigen Landes- und Schulranglisten für das Schuljahr 2018/19 veröffentlicht. Siehe die Landesranglisten und… mehr
Im Bereich Ranglisten finden Sie die endgültigen Landesranglisten und Schulranglisten für die Schule in den ladinischen Ortschaften. 
Das italienischen Schulamtes hat die provisorischen Listen der Lehrpersonen, die um Verwendung oder provisorische Zuweisung angesucht haben, veröffentlicht. Ein eventuelle Einspruch muss innerhalb 17 ore des 6. August 2018 direkt an die E-Mail Adresse  … mehr
 Das italienische Schulamt hat am 29. Mai 2018 die vorläufigen Landes- und Schulranglisten aller Schulstufen für das Schuljahr 2018/19 veröffentlicht.  Siehe… mehr
Die vorläufigen Landes- und Schulranglisten für das Schuljahr 2018/2019 für Grund-Mittel-und Oberschulen wurden veröffentlicht.  
Bis einschließlich 8. Juni 2018 kann schriftlich Einspruch bei der Landesschuldirektorin eingereicht werden.Sie finden alle Informationen im Bereich Dokumente… mehr
 Das italienische Schulamt hat die Fristen für die Einreichung der Gesuche zur Neuberechnung der Punkte bzw. der Positionen in den Landes und Schulranglisten sowie für die Neueintragung veröffentlicht. Die Gesuche müssen innerhalb 7. März 2018  direkt im italienischen Schulamt oder… mehr
Die endgültigen Landes- und Schulranglisten für das Schuljahr 2017/18 wurden am 31. Juli 2017 veröffentlicht.  
Am 27. Juli 2017 wurden die endgültigen Schul- und Landesranglisten für die Schulen der ladinischen Ortschaften veröffentlicht. Sie finden alle Ranglisten auf der Homepage des Ladinischen Schulamtes
Das deutsche Schulamt hat die vorläufigen Landes- und Schulranglisten für das Schuljahr 2017/18 auf der Homepage und an der Anschlagtafel veröffentlicht. Es sind die Landesranglisten mit Auslaufcharakter, die Landesranglisten, die Schulranglisten (das Verzeichnis A) und die Aufstellung der aus dem… mehr

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