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Die Schulranglisten der deutschen und ladinischen Schulen werden jedes Jahr neu erstellt. Für die Eintragung in die Schulranglisten müssen die Bewerberinnen und Bewerber im Besitz des gültigen Zulassungstitels sein.
Die Schulranglisten sind in Gruppen eingeteilt. Die 1. Gruppe umfasst jene Bewerber, die auch in den Landesranglisten sind. Die 2. Gruppe umfasst jene BewerberInnen, die nicht in der entsprechenden Landesrangliste eingetragen, aber im Besitz eines Zugangstitels und der Lehrbefähigung sind. Die 3. Gruppe umfasst BewerberInnen, welche im Besitz des für den Unterricht vorgeschriebenen Studientitels sind.

Die Gesuche werden an das Schulamt weitergeleitet. Die BewerberInnen können in den Gesuchsvorlagen 10 Präferenzen angeben. Es können nur je nach Voraussetzung Grundschulspregel, Schulspregel, Mittelschul- und Oberschuldirektionen mit deutscher bzw. ladinischer Unterrichtssprache angegeben werden. Wer sich mit Vorbehalt in die Schulranglisten einträgt, muss den Vorbehalt innerhalb der angegebenen Frist auflösen. Für jede Schuldirektion wird eine eigene Schulrangliste für jedes Fach (Stellenplan oder Wettbewerbsklasse) erstellt, das an dieser effektiv unterrichtet wird. Die Supplenzen werden für alle Stellenpläne der Grundschule und alle Wettbewerbsklassen der Mittel- und Oberschule in einer Stellenwahl vergeben, die gemeinsam vom Schulamt und von Schulen durchgeführt wird.

Die Details finden Sie im Beschluss 46/2025 im Bereich Dokumente. 

 

 

Die Artikel 12, 12-bis, 12-ter des Landesgesetztes Nr. 24 (12.12.1996) sehen die Errichtung von Landesranglisten vor. Diese Ranglisten sind in Gruppen eingeteilt. Die Reihung erfolgt aufgrund von Punkten laut Bewertungstabelle. Im Laufe der Jahre haben sich die Möglichkeiten der Eintragung in diese Ranglisten verändert.

Mit dem Landesgesetz Nr. 1 vom 26. Jänner 2015 und dem Beschluss der Landesregierung Nr. 196 vom 24.Februar 2015 und Nr. 136 vom 7. Februaru 2017 wurden die Landesranglisten neu geregelt. Die bestehenden Landesranglisten wurden geschlossen und haben nun auslaufenden Charakter, gleichzeitig wurde eine neue Landesrangliste eingeführt, die ab dem Schuljahr 2015/16 zur Anwendung gekommen ist. In dieser neuen Rangliste gibt es keine Gruppen. Die Reihung erfolgt nach Punkten (siehe dazu Bewertungstabelle Anlage B zum Beschluss 46/2025). Lehrpersonen, die in den Landesrangliste mit Auslaufcharakter eingetragen sind, scheinen auch in der neuen Landesrangliste auf. In den Landesranglisten mit Auslaufcharakter, welche für das Schuljahr 2018/19 erstellt werden, erfolgt keine Neuberechnung der Punkte mehr. 

Das Gesamtkontingent der Stellen, die jährlich für die unbefristete Aufnahme an den Schulen zur Verfügung stehen, werden zu 50% auf Grund der Bewertungsranglisten der Wettbewerbe nach Titeln und Prüfungen, zu 25% auf Grund der Landesranglisten mit Auslaufcharakter und zu 25% auf Grunde der neuen Landesranglisten vergeben. Sobald eine Rangliste aufgebraucht ist, werden jeweils 50% der zur Verfügung stehenden Stellen auf der Grundlage der beiden verbliebenen Ranglisten vergeben. Wenn zwei Ranglisten aufgebraucht sind, werden alle Stellen auf Grund von der restlichen Restliste vergeben.

Lehrpersonen mit einer spezifischen Lehrbefähigung für den Unterricht von Italienisch-Zweite Sprache an Schulen in Südtirol können sich in die neuen Landesranglisten eintragen und verbleiben gleichzeitig in den Ranglisten anderer Provinzen. Wer sich mit Vorbehalt in die Landesranglisten einträgt, muss den Vorbehalt innerhalb der angegebenen Frist auflösen. 

In die (neuen)Landesranglisten können sich nun auch Lehrpersonen, die das Diplom der Lehrerbildungsanstalt bis zum Schuljahr 2001/02 oder das Diplom einer Schule mit Schulversuch, welches als gleichwertig erklärt wurden, eintragen, sofern sie zum 1. September 2016 in den Schulranglisten der Provinz Bozen eingetragen sind und drei Dienstjahre an staatlichen Schulen oder an Schulen staatlicher Art oder an den gleichgestellten Schulen unterrichtet haben. (Siehe dazu Art. 3 des Beschlusses  1421/2018). 
In die Landesrangliste der Wettbewerbsklasse 55/A Instrumentalunterricht Oberschule können sich Lehrpersonen eintragen, die im Besitz  der Lehrbefähigung für den Unterricht in den ehemaligen Wettbewerbsklassen 31/A, 32/A oder 77/A, des Diploms für das spezifische Musikinstrument (einschließlich Gesang) sowie eines Diploms einer Sekundarschule zweiten Grades sind, sofern diese Titel von den nationalen Bestimmungen vorgesehen sind. Diese Titel sind Zulassungstitel bis zur Ausschreibung von spezifischen Lehrbefähigungskursen, auf jeden Fall nur bis zum akademischen Jahr 2018/19. 

Mit dem Schuljahr 2017/18 wurden die (neuen) Landesranglisten auch für die italienschsprachigen Schulen eingeführt. Die Details dafür finden Sie im Beschluss 136/2017 bzw. Beschluss 1421 Dezember 2017

Bei der Eintragung in die Ranglisten müssen die Lehrpersonen im Gesuch die neuen Bezeichnungen der Wettbewerbsklassen verwenden. In den meisten Fällen hat sich nur die Bezeichnung geändert. Einige Wettbewerbsklassen wurden zusammengelegt. (z.B. 12/A Agrarchemie und 13/A Chemie zu A-34- Chemie) Im Themenbereich Wettbewerbsklassen finden Sie den Beschluss Nr. 1198/2016 zu den neuen Wettbewerbsklassen. 

 

Nachrichten

Das Italienische Schulamt teilt mit, dass die Lehrpersonen, welche mit Vorbehalt in den Landes- oder Schulranglisten eingetragen sind, bis spätestens 29. Juli 2022 die entsprechende Dokumentation nachreichen müssen, damit der Vorbehalt in Bezug auf die Ranglisten für das Schuljahr 2022/23… mehr
Italienische Schule: Die Stellenwahl für das Schuljahr 2022/2023 für die in den Schulranglisten eingetragenen Lehrpersonen aller Wettbewerbsklassen findet online statt. Dies gilt für befristete Verträge für alle Schulen und Schulstufen. Für die Online-Stellenwahl benötigen die Lehrer:innen einen… mehr
Am 20. Mai 2022 sind die vorläufigen Landes- und Schulranglisten der italienischsprachigen Schule in Südtirol auf der Homepage des italienischen Schulamtesmehr
Die Deutsche Bildungsdirektion teilt mit, dass die vorläufigen Landes- und Schulranglisten für das Schuljahr 2022/2023 genehmigt und an der Anschlagtafel der Deutschen Bildungsdirektion und auf der Homepage der Deutschen… mehr
Für die Aktualisierung aller Positionen und für die Neueintragung in die Landes- und Schulranglisten der italienischen Schule gilt folgende Frist:
 
von Freitag, 21.01.2022 bis Montag, 21.2.2022.
 
In die Landesranglisten können alle Lehrer*innen der Wettbewerbsklassen… mehr
Scores ladines: Iscriziun ales gradatöres provinziales y d'istitut 2022-23. Die Gesuche für die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten, die Neuberechnung der Punkte in den Landesranglisten, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt sind bis bis zum 20. Jänner 2022,… mehr
Für beide Gesuche gilt als Einreichetermin der 20. Dezember 2021. Termin für die Auflösung der Vorbehalte ist  hingegen der 24. Mai 2022. Der Beschluss der Landesregierung vom 16. November 2021, Nr. 961, regelt die Erstellung der Landes- und Schulranglisten und die Bewertungstabelle für… mehr
Deutsche Schule: Die Stellenwahl für den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen wird für alle Stellenpläne und Wettbewerbsklassen online durchgeführt. Sie beginnt am Donnerstag, 29. Juli 2021 und wird spätestens am Freitag, 6. August 2021 abgeschlossen sein. Für den Zugang zum Online-Dienst… mehr
Die Deutsche Bildungsdirektion hat mit den Dekreten Nr. 1083 und 1084 die endgültigen Landes-und Schulranglisten der deutschen Grund-Mittel-und Oberschulen veröffentlicht. Die Mitteilung und die endgültigen Ranglisten findet ihr… mehr
Die Lehrpersonen, welche mit Vorbehalt in den Landes- oder Schulranglisten eingetragen sind, müssen bis spätestens 6. August 2021 die entsprechende Dokumentation nachreichen, damit der Vorbehalt in Bezug auf die Ranglisten für das Schuljahr 2021/2022 aufgehoben wird. Die Formulare für die Auflösung… mehr
Am 20. Mai 2021 wurden die Dekrete zu den provisorischen Schul- (hier) und Landesranglisten (… mehr
Die deutsche Bildungsdirektion hat per Dekret der Landesschuldirektorin die vorläufigen Landes- (Dekret Nr. 08452/2021) und Schulranglisten (Nr. 08454/2021) für das Schuljahr 2021/22 veröffentlicht.… mehr
Für die Aktualisierung aller Positionen und für die Neueintragung  in die Schulranglisten (nur für Deutsch L2 und A023/ter - Sprachliche Förderung) und in die Landesranglisten (nur für Deutsch L2, A023/ter und einige weitere  Ausnahmen) der italienischen Schule gilt folgende… mehr
Eintragung in die Landes- und Schulranglisten, Neuberechnung der Punkte in den Landesranglisten, Änderung des Zulassungstitels und Eintragung mit Vorbehalt in den ladinischen Schulen. Gesuche sind bis zum 26. Februar 2021, innerhalb 12:00 Uhr einzureichen, entweder: 1. in der Landesdirektion… mehr

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