Lehrpersonen mit unbefristetem oder befristetem Arbeitsvertrag vom 12. September 2017 bis mindestens 30. April können innerhalb 15. September 2017 um bezahlten Bildungsurlaub ansuchen. Lehrpersonen der Grundschulen können maximal 87 Stunden an Bildunsgurlaub erhalten, jene der Mittel- und Oberschulen maximal 79 Stunden. Die Gesuche sind in der Schule abzugeben. Im Rundschreiben des Schulamtes bzw. im Vertrag sind die Voraussetzungen und die weiteren Details für den Bildungsurlaub erläutert. Siehe auch Gesuchsvorlagen.
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