Immer häufiger erreichen uns Berichte von Lehrpersonen für das Fach Katholische Religion, die bemängeln, dass Schulführungskräfte sie zur Aufsicht von Schülern und Schülerinnen zwingen, die vom katholischen Religionsunterricht befreit sind. Diese Aufsicht soll während des ordentlichen Religionsunterrichts in der Klasse erfolgen.
Uns ist bekannt, dass die Alternative des Ethikunterrichts aus Mangel an Ressourcen in manchen Schulen (insbesondere in italienischen Schulen) nicht angeboten wird. Dieser Missstand beruht auf gezielten politischen und finanziellen Entscheidungen der Landesregierung, die wir bereits mehrmals kritisiert haben und gegen die wir auch in Zukunft protestieren werden.
Wir verstehen daher, dass die Schulführungskräfte in irgendeiner Weise die Beaufsichtigung der vom Religionsunterricht befreiten Schüler und Schülerinnen gewährleisten müssen. Sie den Lehrpersonen für katholischen Religionsunterricht anzuvertrauen, ist jedoch die schlechteste aller möglichen Alternativen.
Wir erinnern daran, dass die Religionsfreiheit (wie sie in den Artikeln 7, 8 und 19 der Verfassung unterschiedlich definiert ist) ein Grundprinzip unserer Republik ist und dass früher oder später eine „nicht-katholische“ Familie (wir greifen hier auf den hässlichen Begriff zurück, der früher verwendet wurde) vor Gericht Rechenschaft für diese äußerst ungewöhnliche Entscheidung einfordern könnte.
Betrachtet man die Angelegenheit aus der Sicht der Lehrperson, so scheint es doch, dass deren Berufsbild wiederum geschmälert wird. Die eigene, kurze, Unterrichtszeit darauf zu verwenden einen pädagogisch/didaktisch guten Unterricht zu bieten und gleichzeitig mit der Beaufsichtigung von Schüler*innen beauftragt zu werden, die zudem im Register der Lehrperson nicht aufscheinen, ist eine Doppelbelastung die weder der Lehrperson noch ihrem Unterricht zugutekommt.