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Provisorische Zuweisungen und Verwendungen in italienische Schulen Südtirols (2026/27)

11.07.2026

Bis 23. Juli 2026 (Verfallsfrist) können Stammrollenleher:innen (auch der anderen Bildungsdirektionen und aus anderen Provinzen) um Verwendung und provisorische Zuweisung an der Italienischen Schule in Südtirol ansuchen. Geltende Rechtsquellen sind der ergänzende NKV vom 10.7.2026, der dezentrierte LKV zur jährlichen Mobilität in die italienische Schule vom 17.7.2025 und das Einvernehmensprotokoll vom 13.7.2026.

Die Gesuche für Verwendungen und provisorische Zuweisungen müssen in der Regel im Portal des MInisteriums für Unterricht ausgefüllt und hochgeladen werden: POLIS - Istanze OnLine. Dafür können ausschließlich vorher aktivierte Zugänge per SPID/CIE verwendet werden.

Dort kann man folgende Formulare für die Gesuche um Verwendung und provisorische Zuweisung in die Grund-, Mittel- und Oberschulen wählen:

- Domanda di mobilità in organico di fatto per le scuole primarie di Bolzano
Domanda di mobilità in organico di fatto per le scuole secondarie di I grado di Bolzano
Domanda di mobilità in organico di fatto per le scuole secondarie di II grado di Bolzano,

AusnahmeGesuche in Papierform (die entsprechenden Formulare findet man auf der Webseite des italienischen Schulamtes - s. aber auch unsere Webseite) müssen von

- Religionslehrpersonen der Grund- Mittel- und Oberschule und
- Lehrpersonen aus anderen Provinzen, die unter Art. 1, Abs. 14, 15 und 16 des ergänzenden NKV vom 10. Juli 2026 fallen,

gestellt werden.

Die Gesuche in Papierform müssen von den Antragsteller:innen direkt beim Schulverwaltungsamt eingereicht werden, und zwar:

- entweder an die E-Mail-Adresse organici@provincia.bz.it (eingescannt im pdf/A-Format mit handschriftlicher Unterschrift und mit einer Kopie eines Lichtbildausweises),
- oder von der PEC-Adresse der betreffenden Lehrperson an die PEC-Adresse organici@pec.prov.bz.it (eingescannt im pdf/A-Format mit handschriftlicher Unterschrift).

Über die speziellen, vom Land vorgesehenen Formulare, die den Anträgen beizufügen sind, sowie über die geltenden Antragsbeschränkungen und über die vorgesehenen Ausnahmen empfehlen wir, das Rundschreiben des italienischen Schulamtes vom 14. Juli 2026 und die Ministerialmitteilung vom 10. Juli 2026 durchzulesen.

Die Gesuche können bis zum 28. Juli 2026 durch Mitteilung an eine der beiden oben genannten Adressen zurückgezogen werden.