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22.09.2026

Gestern, am 21. September 2026, haben wir den im Monat Juni 2026 vorunterzeichneten Kollektivvertrag endgültig unterzeichnet.

Das ist neu:

1. Der Vertrag sieht eine strukturelle Bruttoerhöhung des Gehalts von 2000 bis 6000 Euro jährlich vor. Die Erhöhungen sind vom Dienstalter abhängig und für alle Schulstufen gleich. Sie werden rückwirkend ab Jänner 2026 bezahlt.

2.000 € für die Gehaltsstufe des Landes: 0-2
5.300 € für die Gehaltsstufe des Landes: 3-8
5.500 € für die Gehaltsstufe des Landes: 9-14
5.500 +300 € für die Gehaltsstufen des Landes: 9-14, sowie 15-20 und 21-27 des Staates
5.500 + 500 € für die Gehaltsstufen des Landes: 9-14, sowie 28-34 und > 34 des Staates

Die Erhöhung betrifft die Landeszulage und für Lehrpersonen ab einer Gehaltsstufe des Staates von 15 Jahren und mehr, wird wegen des Unterschiedes zwischen den staatlichen Gehaltsstufen und jenen des Landes ein Zuschlag auf die Landeszulage bezahlt.

2. Rückwirkend ab September 2026 können auf Antrag auch Berufsanfänger mit dem / r in den Vorschriften vorgesehenen Studientitel / Qualifikation in der Gehaltsstufe 3-8 des Landes eingestuft werden.

Wir warten auf genaue Informationen.

3. Auf dem Gehaltszettel wird die bisherige „Landesberufszulage“ durch die „staatliche Lehrberufszulage“ ersetzt.

Der Vertrag tritt in Kürze mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft. Die Erhöhung wird voraussichtlich mit dem Gehalt im Oktober oder November ausbezahlt.