Das Italienische Schulamt teilt mit, dass die Frist für Gesuche nach bezahltem Bildungsurlaub für das Schuljahr 2026/27 der 7. Oktober 2026 ist.
Die Lehrgänge müssen laut DLKV vom 21. August 2021 auf die Erlangung bestimmter, öffentlich anerkannter Studien- oder Berufstiteln abzielen.
Anrecht auf Bildungsurlaub haben:
- Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag, oder
- Lehrpersonen mit befristetem Arbeitsvertrag, der spätestens mit dem 7. Tag nach Unterrichtsbeginn (14. September 2026) startet und mindestens bis zum 30. April 2027 dauert.
- Lehrpersonen in Vollzeit, oder
- Lehrpersonen in Teilzeit bzw. mit reduziertem Unterrichtstundenplan und einem Vertrag, der eine Besoldung von mindestens 9/18teln bzw. 11/22teln umfasst.
Mitte November wird eine vorläufige Rangliste veröffentlicht. Innerhalb fünf Tage sind Eingaben möglich.
Hier Rundschreiben, Kollektivvertrag und Formulare für Gesuche und Eingaben..