Streikregeln kurz zusammengefasst

Streikregeln kurz zusammengefasst

Im Zusammenhang mit Streikaufrufen kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten mit den Schulleitungen. Manche Direktorinnen und Direktoren verlangen von den Lehrpersonen Dinge, zu denen sie nicht berechtigt sind. Streiks unterstehen genauen Regeln. Primäres Interesse der Gewerkschaften ist es, dass möglichst viele sich an einem Streik beteiligen und nichts Ungesetzliches unternommen wird, um den Erfolg eines Streiks zu beeinflussen.

Einige Hinweise zum Verhalten vor und während eines Streiks:

  • Die Lehrerinnen und Lehrer müssen keine Mindestdienste gewährleisten. Die Aufsicht am Eingang oder innerhalb der Schule gehört nicht zu den Mindestdiensten. Während Prüfungen und Notenkonferenzen darf nicht gestreikt werden.
  • Vor dem Streik erkundigt sich die Direktorin/der Direktor mittels Rundschreiben bei den Lehrpersonen, wer sich am Streik beteiligt. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen darauf nicht antworten. Es darf auch nicht danach gefragt werden, wer nicht streikt.
  • Wer seine Beteiligung am Streik sofort erklärt, kann nicht im letzten Moment vor dem Streik seine Meinung ändern.
  • Die Schulleitung muss abwägen, welche Auswirkungen der Streik haben kann. Die Eltern müssen 5 Tage vorher darüber verständigt werden, ob, in welchem Ausmaß und in welcher Form der Unterricht gewährleistet ist. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen nichts unternehmen.
  • Am Streiktag organisiert die/der Direktor/in den Unterricht. Wer streikt, erscheint nicht zum Dienst und muss weiter nichts unternehmen und nicht ausdrücklich mitteilen, dass er streikt.
  • Wer am Streiktag seinen unterrichtsfreien Tag hat, muss keine Erklärung abgeben und darf auf keinen Fall eingesetzt werden. Ihm dürfen auch keine Abzüge gemacht werden.