Plansoll

Plansoll

Die Landesregierung bestimmt, nach Anhörung der Schulgewerkschaften (Art. 15 Landesgesetz Nr. 12 vom Juni 2000), im Dreijahreszeitraum das rechtliche Plansoll für Schulführungskräfte, Lehrpersonen, Mitarbeiter für Integration, Verwaltungspersonal und technisches Personal.