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Landeszulage

Für die Zuweisung der Landeszulage wird Folgendes berücksichtigt: 

-  die Dienstalterabschnitte 0-2, 3-8 und 9-14 Jahre
-  der Zugang zu den weiteren Dienstaltersabschnitten ( 15-20,  21-27 Jahre und höhere)  wurde ausschließlich dem Personal vorbehalten, das am 1. April 1998 in der jeweiligen Gehaltsposition  war. 

Die Landeszulage entsprechend den Abschnitten von 3 – 8 Jahren und von 9 – 14 Jahren wird auf Antrag der Lehrperson  zugewiesen, Voraussetzung ist eine positive Bewertung des/der zuständigen Direktors/in. Diese erfolgt schriftlich und aufgrund eines Gesprächs mit der betroffenen Lehrperson.

Ab 1. Januar 2025 wird die Landeszulage gemäß Artikel 17 des Einheitstextes vom 23. April 2003 betreffend die Dienstaltersabschnitte des Landes 9-14 Jahren und 15 bis 20 Jahren um folgende Jahresbruttobeträge erhöht:

  • 323,00 Euro für die staatliche Einstufung 15-20 Dienstjahre;
  • 626,00 Euro für die staatliche Einstufung 21-27 Dienstjahre;
  • 814,00 Euro für die staatliche Einstufung 28-34 Dienstjahre;
  • 1.002,00 Euro für die staatliche Einstufung ab 35 Dienstjahre;