Ergänzender Gesundheitsfond

Ergänzender Gesundheitsfond

Der ergänzende Fond für gesundheitliche Leistungen wurde im Rahmen des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages (BÜKV) im Herbst 2016 eingeführt. Mit der Unterzeichnung des BÜKV wurden bereits die Geldmittel für den Gesundheitsfond in Höhe von 5,9 Mio. Euro für den Zeitraum von 2016 bis 2018 eingeplant.
Im Oktober 2017  wurde der Vertrag zum integrierenden Gesundheitsfond für das Lehrpersonal der Grund-, Mittel- und Oberschule vorunterzeichnet. Dieser regelt die Eintragung des Lehrpersonals. Es werden die Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag, Lehrpersonen mit einem Jahresvertrag und Lehrpersonen mit einem befristeten Vertrag, welcher bis Ende des Schuljahres verlängert wird, eingetragen. Die Landesverwaltung schreibt das Lehrpersonal in den errichteten ergänzenden Gesundheitsfond von Amts wegen ein und stellt für jede/n Eingeschriebene/n eine Beitragsquote von 125,00 Euro pro Jahr zur Verfügung. 

Mit 1. August 2018 hat der ergänzende Gesundheitsfond des Landes seine Tätigkeit aufgenommen. Ab diesem Datum kann um eine Rückerstattung der ärztlichen Leistungen ab 1. Jänner 2018 angesucht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsfond SANIPRO (https://sanipro.bz/de/). Im Themenbereich Verschiedenes/Ergänzender Sanitätsfond/Dokumente haben wir den Vertrag und den Leistungskatalog veröffentlicht.