Arbeitszeit

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit der Lehrpersonen wird in Art. 4, 5, 6, 7, 8 und 8bis des Landeskollektivvertrages geregelt, wobei die Unterrichtszeit in den Art. 5 und 6 definiert wird.

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(Art. 8 LKV)

Die zusätzliche Arbeitszeit von bis zu 220 Stunden im Jahr besteht aus  Aufgaben, die mit dem Berufsbild der Lehrpersonen zusammenhängen. Sie umfassen alle Tätigkeiten, auch kollegialer Art, der Planung, Forschung, Fort- und Weiterbildung, der Bewertung und Dokumentation, die Vorbereitungsarbeiten für die Kollegialorgane und die Teilnahme an Sitzungen, sowie die Durchführung der Tätigkeiten, die von den Kollegialorganen gefasst wurden.  Diese Tätigkeiten werden vom Lehrerkollegium geplant und im Jahrestätigkeitsplan festgehalten.

Für die kollegiale Planung und Koordinierung in Fach- und Arbeitsgruppen sind  in den Mittel- und Oberschulen  mindestens 33 Jahresstunden vorgesehen, in den Grundschulen sind es mindestens 66 Jahresstunden.

Im Stundenkontingen sind die für die Bewertungskonferenzen, für die Prüfungen und für die persönliche Vorbereitung und Korrekturen nicht enthalten.

Diese Übergangsbestimmung wurde auf Druck der Verwaltung und eines Rechtsgutachtens im Jahre 2006 eingeführt. Die Übergansbestimmung gilt für das Lehrpersonal der Mittel- und Oberschulen, an denen die Dauer der Unterrichtseinheiten geringer als 60 Minuten ist.

Sind die Unterrichtseinheiten kürzer, wird der  verbleibende Zeitraum nicht in Minuten individuell gezählt und verrechnet, sondern wird pauschal abgegolten.

Die folgenden Tätigkeiten werden von den Lehrpersonen der Schule pauschal (im Forfait) eingebracht:

  1. Beaufsichtigung der SchülerInnen vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsbeginn, in den Zwischenpausen, während des Ausspeisungsdienstes sowie die Beaufsichtigung der Fahrschüler
  2. Begleitung der SchülerInnen bei unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen
  3. Tätigkeiten im Zusammenhang mit der individuellen Lernberatung
  4. Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Dokumentation der Kompetenzen der SchülerInnen.

 

 

Diese Regelung gilt nicht für die Religionslehrer und Zweitsprachenlehrer der Grundschulen!

Wöchentliche Unterrichtszeit für die im Schulkalender vorgesehenen Unterrichtstage:
Der Unterrichtsstundenplan an den Grundschulen umfasst wöchentlich 22 Stunden, einschließlich des Mensadienstes und der Aufsicht der Schüler und Schülerinnen. Die Unterrichtsverpflichtung kann um maximal 2 weitere Stunden (Überstunden) erhöht werden. Der wöchentliche Unterrichtsstundenplan der Zweitsprachenlehrer/innen und der Religionslehrer/innen beträgt 20 Stunden. Falls die Lehrstuhlverpflichtung unter dem wöchentlichen Unterrichtsstundenplan liegt, werden die restlichen Stunden (sogenannte Auffüllstunden) entweder für zusätzliche Unterrichtstätigkeit oder für gelegentliche Supplenzen verwendet. (laut Art. 6 Absatz 2,3)

Zusätzlich wird von den Lehrpersonen bis zu 220 Jahresstunden für Tätigkeiten, die mit dem Berufsbild der Lehrpersonen zusammenhängen verlangt. (Siehe unten zusätzliche Arbeitszeit).

Der wöchentliche Unterrichtsstundenplan umfasst 20 Stunden. Falls die Lehrstuhlverpflichtung unter der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung liegt, wird die restliche Unterrichtszeit (Auffüllstunden) für die Übernahme von Reststunden in Parallelklassen, für Stützkurse, Sonderkurse und für gelegentliche Supplenzen verwendet.

Diese Stunden bilden ein Jahresgesamtkontingent der Schule und werden vom Lehrerkollegium für die Umsetzung der im Schulprogramm definierten Ziele geplant und festgelegt. Dabei muss mindestens 50% für zusätzliche Unterrichtstätigkeit, Stützkurse, Nachhilfe, pädagogisch-didaktische Tätigkeit in Bibliotheken, Vertiefung des Lernstoffes – also Arbeit mit Schüler und Schülerinnen – verwendet werden und die restliche Zeit für gelegentliche Supplenzen.
Von den Lehrpersonen kann die Leistung von bis zu zwei zusätzlichen wöchentlichen Unterrichtstunden verlangt werden (bezahlt). Zusätzlich kann der Unterrichtsstundenplan mit Zustimmung der Lehrperson um weitere 2 Stunden erhöht werden. (Maximal 24 Stunden wöchentlich, wobei 4 Stunden als Überstunden bezahlt werden)

Zusätzlich wird von den Lehrpersonen bis zu 220 Jahresstunden für Tätigkeiten, die mit dem Berufsbild der Lehrpersonen zusammenhängen verlangt. (Siehe unten zusätzliche Arbeitszeit)

Nachrichten

05.02.2024

Erneut hören wir von Schuldirektionen bzw. -verwaltungen in Südtirol, die immer noch die Falschinformation verbreiten, dass eine Lehrperson nicht berechtigt sei, um eine kurze Abwesenheit im Ausmaß von einer bis zu fünf Stunden je Arbeitstag für Arztvisiten oder andere persönliche Erfordernisse... Mehr lesen...

19.10.2023

Wir haben mehrfach Hinweise erhalten, dass in einigen Schulen die Lehrpersonen, die den Unterricht in Kopräsenz abhalten, öfters von ihren eigentlichen Aufgaben abgezogen werden, um fehlende KollegInnen zu ersetzen.

Dies scheint vor allem Integrationslehrpersonen und Lehrpersonen, die an... Mehr lesen...

17.10.2022

Ein Gerücht ist vor allem bei den Schulführungskräften im Burggrafenamt im Umlauf: „.…dass die Lehrpersonen ein Urlaubsgesuch für die Allerheiligenferien ausfüllen müssen, um nicht für die Schule zur Verfügung stehen zu müssen“.

Wahr ist, dass Lehrpersonen auch bei Aussetzung der... Mehr lesen...

05.10.2022
Heute Nachmittag, 5. Oktober, fand die vierte Runde der Vertragsverhandlungen auf Landesebene statt. Die öffentliche Delegation bot zwar einerseits 4,5 Mio. mehr als die bereits für 2022 vorgesehenen 20 Mio., bestand aber gleichzeitig auf die Forderung nach einer schwerwiegenden Vertragsänderung,... Mehr lesen...
23.06.2022

Am 25. Mai wurde die Euregio-Studie EWCS (European Working Conditions survey)  "Körperlich und psychisch belastende Arbeitsbedingungen in der Europaregion" in Innsbruck vorgestellt.

Sie ist in Kooperation der Arbeiterkammer Tirol (Bundesland Tirol) mit dem Arbeitsförderungsinsitut AFI (... Mehr lesen...

13.06.2022

Weil uns wieder Fragen bzw. unrechtmäßige  Anweisungen zu den Dienstpflichten in der unterrichtsfreien Zeit im Sommer erreichen, wiederholen wir die Nachricht des Vorjahres:

Mit dem Urteil Nr. 23934 vom 29. 10. 2020 hat das Oberste Kassationsgericht unsere Auslegung zu den Verpflichtungen... Mehr lesen...

24.03.2022

Den Medien entnehmen wir, dass die Landesregierung anscheinend entschieden hat, den Mensadienst an den Grundschulen mit Überstunden zu vergüten.

Allerdings gehört die Aufsicht der Schüler:innen in der Mensa - wie allen bekannt, die in der Schule arbeiten – bereits zur Arbeitsverpflichtung... Mehr lesen...

25.02.2022

Die Deutsche Bildungsdirektion teilt mit, dass neue Anträge um

Teilzeitarbeit (Umwandlung des Arbeitsverhältnisses von Vollzeit in Teilzeit, Abänderung des Ausmaßes der Teilzeit; Umwandlung des Arbeitsverhältnisses von Teilzeit in Vollzeit; mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit) Sabbatjahr... Mehr lesen...
10.02.2022
Die Ladinische Bildungs- und Kulturdirektion teilt mit, dass die Gesuche um Teilzeit, für das Sabbatjahr (sowohl in der Form der besonderen Teilzeit als auch der mehrjährigen Gliederung der Teilzeit) sowie für die Reduzierung der Unterrichtszeit (Vorruhestand) bei der jeweiligen Schulführungskraft... Mehr lesen...
07.06.2021
Für das Schuljahr 2021/2022 müssen die Gesuche um Umwandlung von Voll- auf Teilzeit bzw. umgkehrt und die Gesuche um zweijährige Gliederung der Teilzeit  von 7. bis 18. Juni an der ab 1.09. 2021 zuständigen bzw. für Lehrpersonen auf dem Landeszusatzstellenplan an der aktuellen Schuldirektion... Mehr lesen...
13.04.2021

Wir veröffentlichen die Mitteilung, die wir gestern allen Südtiroler Schulen staatlicher Art gesendet haben.

Monitoring der Schulbevölkerung Südtirols, integrierter Fernunterricht und Dienstpflicht   Vorausgeschickt sei, dass laut Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 18 des Landeshauptmanns vom 1.... Mehr lesen...
09.09.2020

Das Schuljahr 2020/21 bringt einige rechtliche Neuigkeiten. Aufgrund des Landesgesetzes Nr. 9 vom August 2020 hat die Deutsche Bildungsdirektion ein Dekret erlassen, das neue organisatorische Vorgehensweisen und Stundentafeln vorsieht. Der italienische Schulamtsleiter hat eine Richtlinie... Mehr lesen...

25.02.2019

Neue Anträge um Teilzeitarbeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und um die Reduzierung der Unterrichtszeit sind bis Freitag, den 22. März 2019 an die Schuldirektion des derzeitigen Dienstsitzes zu richten. Mit dem Schuljahr 2019/2020 läuft der Dreijahreszeitraum für das Teilzeitverhältnis... Mehr lesen...