Urlaubstage für die Allerheiligenwoche??

Urlaubstage für die Allerheiligenwoche??

Ein Gerücht ist vor allem bei den Schulführungskräften im Burggrafenamt im Umlauf: „.…dass die Lehrpersonen ein Urlaubsgesuch für die Allerheiligenferien ausfüllen müssen, um nicht für die Schule zur Verfügung stehen zu müssen“.

Wahr ist, dass Lehrpersonen auch bei Aussetzung der didaktischen Tätigkeit der Schule zur Verfügung stehen:

Zu gewissen Zeiten kann dies mit der Aufsicht bei staatlichen Abschlussprüfungen auf Antrag der Prüfungskommissionen gerechtfertigt werden, aber diese Pflicht kann nicht auf berufsfremde Tätigkeiten ausgedehnt werden. Der Kassationsgerichtshof hat im Übrigen auch die selbständige Weiterbildung  (vorbereitender Besuch von Museen, Lesen neuer Schulbücher oder von Fachliteratur) als eine mögliche Form des „zur-Verfügung-Stehens“ anerkannt.

Diese Forderung wird - laut Informationen-  von der Schulführungskraft vor allem mit dem Risiko begründet, dass die rechtzeitige Rückkehr nicht gelingen könnte,  z. B. wegen Ausfallens von Flügen, außergewöhnlicher Schneefälle, Überschwemmungen, usw..

Im Fall von außergewöhnlichen Ereignissen, die eine fristgerecht  Rückkehr zum Arbeitsplatz verhindern, sieht unser Kollektivvertrag auch andere Möglichkeiten vor, wie z. B. den bezahlten Sonderurlaub aus schwerwiegenden Gründen oder den unbezahlten Wartestand aus persönlichen Gründen