Mobilität zwischen verschiedenen Provinzen auch für neu in die Stammrolle Aufgenommene möglich

Mobilität zwischen verschiedenen Provinzen auch für neu in die Stammrolle Aufgenommene möglich

Das Gesetzesdekret Nr. 44 vom 22. April 2023 ist im Amtsblatt veröffentlicht und ermöglicht  2023/2024 auch denjenigen die Mobilität zwischen den italienischen Provinzen, die mit 1. September 2022 neu in die Stammrolle aufgenommen wurden und die innerhalb 21. März ein Versetzungsgesuch mit Vorbehalt in die italienische Schule des Landes oder in andere Provinzen gestellt haben.

Die Gesuche, die innerhalb 21. März 2023 gestellt und bisher nicht berücksichtigt wurden, werden jetzt bearbeitet und zusätzlich ins System aufgenommen.
Die Einschränkungen, die im Gesetzesdekret Nr. 59 vom 13. April 2017  im Artikel 13,  Absatz 5 vorgesehen sind, werden also erst bei der Aufnahme in die Stammrolle ab 2023/2024 angewandt.
Das ist sicherlich von Vorteil für die Betroffenen und entspricht verspätet unseren Zielsetzungen in den Verhandlungen.
Sicherlich werden auf den Aufschub die Geltendmachungen derer folgen, die in Zukunft von dieser Einschränkung betroffen sein werden, denn es ist unwahrscheinlich, dass Änderungen von einem Jahr zum nächsten bei einer so heiklen Materie anstandlos akzeptiert werden.
Als GBW FLC werden wir uns weiterhin für diese Anliegen einsetzen in der Überzeugung, dass klare und dauerhafte vertragliche Vereinbarungen nötig sind, um Übergangslösungen bei Themen mit solch einschneidenden Auswirkungen auf das Arbeitsleben der Lehrer:innen zu vermeiden.