Ladinische Schule: Eintragung in die Landes- und Schulranglisten der Schulen in den ladinischen Ortschaften für das Schuljahr 2023/2024

Ladinische Schule: Eintragung in die Landes- und Schulranglisten der Schulen in den ladinischen Ortschaften für das Schuljahr 2023/2024

Die Gesuche für die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten, die Neuberechnung der Punkte in den Landesranglisten, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt sind bis zum 20. Jänner 2023, 12:00 Uhr im Amt für Bildungsverwaltung, Bindergasse 29, 39100 Bozen, mit Einschreibebrief mit Rückantwort einzureichen. Hierbei handelt es sich um eine Verfallsfrist. Es gilt in jedem Fall das Datum des Poststempels.
Wer das Ansuchen für die Landes- und Schulranglisten in elektronischer Form mittels EMail schicken will, muss die Bestimmungen zur digitalen Verwaltung gemäß Artikel 18 des D LH 17/2015 beachten und das Postfach: Intendenza-Ladina@provinzia.bz.it oder das PECPostfach culturayintendenzaladina@pec.prov.bz.it verwenden.

WICHTIG: Das Ansuchen, die Anlagen und die Kopie des Personalausweises müssen in einer einzigen PDF-Datei eingereicht werden. Es werden nur jene Ansuchen angenommen, die in diesem Format übermittelt werden. Unzulässige Dateiformate, das Fehlen der Kopie des Ausweises, die nicht vorschriftsmäßige Unterschrift oder das Übermitteln nach dem Einreichetermin (20. Jänner 2023, 12:00 Uhr) haben den Ausschluss vom Verfahren zur Erstellung der Rangliste zur Folge. Hinweise zu den Landesranglisten: Der Artikel 12, 1/bis, Buchstabe a) des Landesgesetzes vom 12. Dezember 1996, Nr. 24, abgeändert und ergänzt durch Artikel 1 des Landesgesetzes vom 26. Jänner 2015, Nr. 1, sieht vor, dass ab dem Schuljahr 2017/2018 die Punktezahl in den Landesranglisten mit Auslaufcharakter nicht mehr neu berechnet wird.

Rundschreiben, Dokumente und Gesuchsvorlagen hier: