Frist für das Einreichen der Gesuche nach:
- Dienstaustritt;
- Widerruf der Anträge auf Dienstaustritt;
- Dienstverlängerung:
21. Oktober 2022 (gültig ab 1. September 2023).
Informationen hier
Frist für das Einreichen der Gesuche nach:
- Dienstaustritt;
- Widerruf der Anträge auf Dienstaustritt;
- Dienstverlängerung:
21. Oktober 2022 (gültig ab 1. September 2023).
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