Diejenigen, die innerhalb des 31. Oktober 2022 24 ECTS im pädagogischen, anthropologischen, psychologischen Bereich u.s.w. erwerben werden, dürfen bis Ende 2024 im ganzen Staatsgebiet ohne die vom Gesetzesdekret Nr. 36 vorgesehenen 60 ECTS an den Wettbewerben teilnehmen. Weitere Infos hier.
- Startseite
- Über uns
-
Themenbereiche
- Verträge & Bestimmungen