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Landes-und Schulranglisten 2020/21: Verlängerung Frist für Lehrpersonen Zweiter Sprache

Mit dem Rundschreiben 29/2020 wird bekannt gegeben, dass die Frist für die Einreichung der Ansuchen um Auflösung des Vorbehaltes für die Erlangung des vorgeschriebenen Zweisprachigkeitsnachweises oder der gleichgestellten Bescheinigung für die Lehrpersonen für den Unterricht der Zweiten Sprache auf Freitag, den 12. Juni 2020, 10.00 Uhr, verlängert wird. Es handelt sich um eine Verfallsfrist.