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Dt.Schule: Landes-und Schulranglisten-Auflösung Vorbehalt

Mit dem Rundschreiben Nr.18/2020 teilt die deutsche Bildungsdirektion mit, dass die Frist zur Auflösung des Vorbehalts für die Eintragung in die Landes-und Schulranglisten bis zum Freitag, den 29. Mai 2020 verlängert wird. Es handelt sich um eine Verfallsfrist.