Innerhalb 05. Mai 2020 müssen die Gesuche um Teilzeit, für das Sabbatjahr (sowohl in der Form der besonderen Teilzeit als auch der mehrjährigen Gliederung der Teilzeit) sowie für die Reduzierung der Unterrichtszeit (Vorruhestand) bei der jeweiligen Schulführungskraft eingereicht werden. Für das Runschreiben und die Gesuchsvorlagen siehe hier.
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