Verwendung, provisorische Zuweisungen in die Schulen aller Provinzen (außer Bozen und Trient)

Verwendung, provisorische Zuweisungen in die Schulen aller Provinzen (außer Bozen und Trient)

Das Ministerium für Bildung und Verdienst hat mit dem Vermerk Nr. 34778 vom 14. Juni 2023 die Fristen für das Einreichen der Ansuchen für die jährlichen Mobilitätsmaßnahmen (provisorische Zuweisungen und Verwendungen) in alle Provinzen (Ausnahme: Bozen und Trient) mitgeteilt.

Die Lehrpersonen, die ErzieherInnen und die LehrerInnen der katholischen Religion können das Ansuchen vom 15. Juni bis zum 5. Juli 2023 stellen.

Die Lehrpersonen aller Schulstufen mit unbefristetem Auftrag müssen das Ansuchen über die Web-Seite „istanze OnLine“ stellen. Es werden dafür die Zugangsdaten für das öffentliche System für die digitale Identität (SPID) oder die elektronischen Identitätskarte (Carta d'Identità Elettronica CIE)  benötigt.

Die ErzieherInnen und katholischen ReligionslehrerInnen müssen das Ansuchen mit dem eigens dafür vorgesehenem Formular stellen, um es dann entsprechend dem Kodex der digitalen Verwaltung (z. B. zertifizierte elektronische Post – PEC) dem zuständigen Schulamt zukommen zu lassen.

Vermerk des Ministeriums, Vereinbarung mit den Gewerkschaften, Kollektivvertrag sind hier zu finden.

Die Anleitung für das Ansuchen iat auf der Web-Seite des Ministeriums hier zu finden.