Verschärfung der Kontrollvisiten im Krankheitsfall

Verschärfung der Kontrollvisiten im Krankheitsfall

Mit 13. Jänner 2018 ist die Neuregelung der ärztlichen Kontrollvisiten im Krankheitsfall in Kraft getreten. Folgende Änderungen sind zu beachten:

  • Die Kontrollvisite für öffentliche Angestellte wird nicht mehr nur vom Arbeitgeber, sondern auch von der  NISF/INPS beantragt.
  • Die Visiten können systematisch und wiederholt durchgeführt werden.

Nichts ändert sich an der Anwesenheitspflicht von 9.00-13.00 Uhr und von 15.00-18.00 Uhr auch an Sonn- und Feiertagen.

Bei Arbeitsunfällen, die in die Kompetenz des INAIL fallen, werden keine Kontrollvisiten durchgeführt.

Weitere Informationen auf der nationalen Homepage der FLC.