Offener Brief an den Landeshauptmann Arno Kompatscher und an die Landtagsabgeordneten

Offener Brief an den Landeshauptmann Arno Kompatscher und an die Landtagsabgeordneten

Landesstabilitätsgesetz macht Versprechen zunichte

Der Gesetzentwurf zum Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2022, der im Landtag behandelt wurde (Landesgesetzentwurf Nr. 100/21-XVI), genehmigt eine Summe von maximal 10 Millionen Euro für die Verhandlungen zum Kollektivvertrag für das Lehrpersonal der staatlichen Schule für 2022, 2023 und 2024.

Die zur Verfügung gestellten Gelder werden auch im nächsten Triennium nicht ausreichen für eine Angleichung der wirtschaftlichen Behandlung der Lehrpersonen an die Landesbediensteten. Das stellt eine völlige Missachtung des im Mai von der Landesregierung und den Schulgewerkschaften unterschriebenen Einvernehmensprotokolls dar. Die im Haushalt vorgesehenen Mittel heben die Ungleichheiten der letzten Jahre keineswegs auf, sondern führen sie im Gegenteil sogar weiter. Die Verhandlungen auf Landesebene haben immer die ökonomische Gleichstellung der Lehrpersonen der staatlichen Schule an jene der Landesschulen angestrebt, doch im Triennium 2019-2021 manifestierte sich eine Ungleichheit in der Behandlung wie nie zuvor.

Die Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art haben eine Erhöhung der Bezüge von circa 1,35 Euro netto täglich erhalten und damit nur etwa ein Viertel der den Landesbediensteten vom BÜKV 2019- 21 zugesprochenen Erhöhungen.

Die Unterschiede zwischen den beiden Verträgen sind teilweise auf die Anwendung unterschiedlicher Inflationsraten und auf die unterschiedlichen Ressourcen für die Leistungsprämien zurückzuführen.

Beim Auseinanderdriften der beiden Verträge fällt die Erhöhung der so genannten Berufszulage für LehrerInnen um 120 Euro besonders schwer ins Gewicht. Deren Zuweisung auch an die circa 10.000 Lehrpersonen der staatlichen Grund-, Mittel- und Oberschulen würde jährlich etwa 19 Millionen Euro ausmachen.

Um rückwirkend 2020 und 2021 abzudecken, wäre eine sofortige Bereitstellung von 38 Millionen nötig gewesen. Um eine Fortsetzung der Ungleichheit in den nächsten Jahren zu verhindern, sind nicht weniger als 19 Millionen im Jahr 2022 nötig.

Die Schullandesräte hatten uns vor kurzem versprochen, dass bei einem günstigen Ergebnis der Finanzgespräche mit dem Staat die zusätzlich nötigen Mittel für die Verträge der Lehrpersonen zur Verfügung stünden.

Werter Landeshauptmann, geschätzte Landtagsabgeordnete,

als Schulgewerkschaft fordern wir, dass Versprechen eingehalten und nicht durch Taten widerlegt werden.

Bozen, den 18. November 2021

GBW-FLC im AGB-CGIL