Die ersten Rekurse GBW FLC zur vollen Anerkennung der Dienste vor der Stammrolle sind auch beim Oberlandesgericht Trient, Außenabteilung Bozen, bestätigt worden.
In den überprüften Fällen wurde die Anwendung der staatliche Regelung von Seiten der Autonomen Provinz Bozen, die im Widerspruch zum EU-Recht steht und den Lehrpersonen nach dem 4. Supplenzjahr ein Drittel des Dienstalters zurückstellt und erst nach 16 oder 18 Dienstjahren“zurückgibt“, als diskriminierend und unhaltbar eingestuft.
Den Rekurrierenden wurden - außer bei Wirkung der fünfjährigen Verjährungsfrist - stattliche finanzielle Entschädigungen zugesprochen,
Das Urteil folgt der jüngsten Orientierung des Kassationsgerichtes.
Wir setzen unseren Einsatz fort und überprüfen gern weiterhin die Fälle von Lehrkräften in Stammrolle oder auch nicht, die eine lange Karriere als Supplent:innen mit gültigem Studientitel aufweisen.