Dienstaustritte „Option für Frauen“ und „Quote 103“ mit Wirkung ab 1. September 2023

Dienstaustritte „Option für Frauen“ und „Quote 103“ mit Wirkung ab 1. September 2023

Mit Ministerialrundschreiben Nr. 4814 vom 31.01.2023 wurde die Frist für die Einreichung der Anträge um Dienstaustritt mit Pensionsanspruch „Option für Frauen“ und „Quote 103“ mit Wirkung ab 1. September 2023 bestimmt.

Die Einreichfrist für die  Anträge für den  Dienstaustritt ist der 28. Februar 2023 und die Lehrpersonen müssen den Antrag bei ihrer Direktion einreichen (in Südtirol wird das Internetportal des Ministeriums zu diesem Zweck nicht verwendet).

Alle Voraussetzungen für den Pensionsanspruch müssen innerhalb 31.12.2022 erfüllt sein.
Voraussetzungen für den Pensionsanspruch gemäß der Regelung „Quote 103“: 41 Beitragsjahre und ein Lebensalter von mindestens 62 Jahren.
Die Regelung „opzione donna“ gilt nur für Frauen mit wenigstens 35 Beitragsjahren  und einem Lebensalter von mindestens 60 Jahren (ab dem 59. Lebensjahr, falls es sich um eine Mutter mit einem Kind handelt, ab dem 58. Lebensjahr, falls es sich um eine Mutter mit zwei oder mehr Kindern handelt), die einen Familienangehörigen mit Beeinträchtigung betreuen (laut Art. 3, Abs. 3, Gesetz 104/1992) oder die selber eine Invalidität von 74 % aufweisen.  

Rundschreiben und Formulare hier.