Die Deutsche Bildungsdirektion hat die vorläufigen Landes- und Schulranglisten für das Schuljahr 2025/2026 genehmigt und veröffentlicht.
Die Bewerberinnen und Bewerber können gegen die vorläufigen Landesranglisten innerhalb von zehn Kalendertagen ab Aushang derselben an der Amtstafel, also bis einschließlich Montag, 19. Mai 2025 schriftlich Einspruch bei der Landesschuldirektorin erheben.
Bewerberinnen und Bewerber, die um Eintragung mit Vorbehalt angesucht hatten und diesen noch nicht aufgelöst haben, können bis einschlielich Donnerstag, 15. Mai 2025 die Vorbehalte auflösen.
EDV-Zertifikate werden ab dem Schuljahr 2026/27 bewertet.
Hier die vorläufigen Landesranglisten (Dekret Nr. 7586/2025), Mitteilung, Vordrucke für den Einspruch und Liste der Sachbearbeiter:innen
Hier die vorläufigen Schulranglisten (Dekret Nr. 7588/2025), Mitteilung, Vordrucke für den Einspruch und Liste der Sachbearbeiter:innen