Deutsche Schule: Teilzeit - Sabbatjahr - Reduzierung der Unterrichtszeit 2024/26

Deutsche Schule: Teilzeit - Sabbatjahr - Reduzierung der Unterrichtszeit 2024/26

Die Deutsche Bildungsdirektion teilt mit, dass neue Anträge um Teilzeitarbeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und um die Reduzierung der Unterrichtszeit bis Donnerstag, den 28. März 2024 an die Schuldirektion des derzeitigen Dienstsitzes zu richten sind.

Wer neu um Teilzeit ansucht, erhält das Teilzeitverhältnis für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/26. Auch nächstes Jahr kann um Teilzeit angesucht werden, die Genehmigung gilt dann für das Schuljahr 2025/26. Das Teilzeitverhältnis wird anschließend stillschweigend (d. h. ohne weiteres Gesuch) für jeweils zwei Jahre verlängert.
Wer bereits ein Teilzeitarbeitsverhältnis abgeschlossen hat und dieses beibehalten möchte, braucht kein neues Gesuch einzureichen.
Die Betroffenen können aber um Umwandlung des Dienstverhältnisses von Teilzeit in Vollzeit bzw. um Änderung des Teilzeitausmaßes beantragen. Der Antrag ist bei der Schule einzureichen.

Lehrpersonen, die bei der Aufnahme in den unbefristeten Dienst einen Reststundenauftrag gewählt haben, sind nur für ein Schuljahr in Teilzeit und müssen ein Gesuch um Teilzeit einreichen, wenn sie das Teilzeitverhältnis weiterhin behalten wollen.

Gesuchvordrucke und Rundschreiben hier.