Deutsche Schule: Teilzeit - Sabbatjahr - Reduzierung der Unterrichtszeit 2023/24

Deutsche Schule: Teilzeit - Sabbatjahr - Reduzierung der Unterrichtszeit 2023/24

Die Deutsche Bildungsdirektion teilt mit, dass neue Anträge um Teilzeitarbeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und um die Reduzierung der Unterrichtszeit bis Donnerstag, den 30. März 2023 an die Schuldirektion des derzeitigen Dienstsitzes zu richten sind.

Wer neu um Teilzeit ansucht, erhält das Teilzeitverhältnis für das Schuljahr 2023/2024. Dieses wird anschließend stillschweigend (d. h. ohne weiteres Gesuch) für jeweils zwei Jahre verlängert.
Wer im Vorjahr ein Teilzeitarbeitsverhältnis abgeschlossen hat, braucht kein neues Gesuch einzureichen.
Die Betroffenen können aber um Umwandlung des Dienstverhältnisses von Teilzeit in Vollzeit bzw. um Änderung des Teilzeitausmaßes beantragen. Der Antrag ist bei der Schule einzureichen.

Lehrpersonen, die im Juni 2022 bei der Aufnahme in den unbefristeten Dienst einen Reststundenauftrag gewählt haben, sind nur für ein Schuljahr in Teilzeit und müssen ein Gesuch um Teilzeit einreichen, wenn sie das Teilzeitverhältnis weiterhin behalten wollen.

Die Einreichungsfrist für die Anträge um Teilzeitwartestand ist Dienstag, der 1. August 2023.

Gesuchvordrucke und Rundschreiben hier.