Deutsche Schule: Bezahlter Bildungsurlaub für das Schuljahr 2022/2023

Deutsche Schule: Bezahlter Bildungsurlaub für das Schuljahr 2022/2023

Das Rundschreiben für die Gewährung des Bildungsurlaubs ist veröffentlicht.

Die Lehrpersonen müssen das Ansuchen nicht über die Schuldirektion, sondern direkt an die Bildungsverwaltung senden und die Schulführungskraft in Kenntnis setzen.
Die Anträge um Bildungsurlaub sind ausschließlich digital bis spätestens 13. September 2022 direkt an das Postfach bildungsverwaltung@provinz.bz.it oder mittels PEC an die PEC-Adresse  bildungsverwaltung@pec.prov.bz.it und in Cc an die Schulführungskraft zu senden.

Ansuchen können:
-Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag oder mit befristetem Arbeitsvertrag (Start spätestens mit dem 7. Tag nach Unterrichtsbeginn und Dauier bis mindestens bis zum 30. April) 
-Lehrpersonen in Vollzeit oder in Teilzeit bzw. mit reduziertem Unterrichtstundenplan und einem Vertrag, der eine Besoldung von mindestens 9/18teln bzw. 11/22teln umfasst; im Falle von mehreren befristeten Arbeitsverträgen wird die Stundenanzahl addiert.

Es kann in der Grund-, Mittel- oder Oberschule jeweils für gewisse  Ausbildungen das Gesuch um bezahlten Bildungsurlaub gestellt werden, die Details  im Rundschreiben hier:

Gesuchsvorlage hier: 

Weitere Infos hier: