Deutsche Schule: Befristete Mobilitätmaßnahmen und Online-Stellenwahl für Klassenlehrpersonen der Grundschule mit unbefr. Arbeitsvertrag 2023/24

Deutsche Schule: Befristete Mobilitätmaßnahmen und Online-Stellenwahl für Klassenlehrpersonen der Grundschule mit unbefr. Arbeitsvertrag 2023/24

Bis Donnerstag, dem 30. März 2023 kann das Lehrpersonal mit unbefristetem Arbeitsvertrag der deutschsprachigen Schulen staatlicher Art um eine befristete Mobilitätsmaßnahme ansuchen.

Zu den befristeten Mobilitätsmaßnahmen gehören:

1. die Verwendung von überzähligen Lehrpersonen und Lehrpersonen mit Vorrang als Stellenverlierer:innen
2. die Verwendung für Stellen mit besonderen Unterrichtsverfahren, für Integrations- und Montessoriunterricht, für den Englischunterricht an der Grundschule
3. die provisorische Zuweisung für die Annäherung an die Familie und andere Zuweisungen

Die Gesuche können entweder

1.a. digital über die eigene Lasis-Adresse an: bildungsverwaltung@provinz.bz.it ,
1.b. (für Lehrpersonen ohne Lasis-Adresse): über eine andere E-Mail-Adresse an bildungsverwaltung@provinz.bz.it mit Lesebestätigung und Ablichtung des Personalausweises,
2. in Ausnahmefällen in Papierform an die eigene Schule

übermittelt werden.

Lehrpersonen, die eine befristete Versetzung für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 erhalten haben, dürfen nicht um provisorische Zuweisung ansuchen, wenn sie die erstangegebene Schule erhalten haben.
Anrecht auf provisorische Zuweisung haben die in den Artikeln 2 und 8 des DLKV vom 21.02.2022 beschriebenen Lehrpersonen.
Rundschreiben, Formulare und Landeskollektivvertrag hier.

Klassenlehrpersonen der Grundschule, die bei den befristeten Mobilitätsmaßnahmen keine Stelle erhalten, können bei einer Online-Stellenwahl am 28. Juli ihre Stelle für das Schuljahr 2023/24 wählen.
Dies gilt auch für Lehrpersonen, die für das kommende Schuljahr noch keine Stelle haben und nicht um provisorische Zuweisung bzw. um Verwendung ansuchen werden.

Wer der Teilnahme an der Online-Stellenwahl zustimmt, gibt damit seine Planstelle bzw. die im Vorjahr durch befristete Versetzung oder Verwendung für zwei Jahre erhaltene Stelle für das Schuljahr 2023/24 frei und muss an der Online-Stellenwahl teilnehmen.
Wer der Teilnahme an der Online-Stellenwahl nicht zustimmt, verbleibt im kommenden Schuljahr auf seiner Planstelle bzw. auf der im Vorjahr für zwei Jahre zugewiesenen Stelle.
Wer noch keine Stelle hat, dem wird von Amts wegen eine zugewiesen.

Die betroffenen Lehrpersonen werden spätestens Ende Juni per E-Mail an die Lasis-Adresse über die Stellenwahl verständigt.
Weitere wichtige Infos in der Anlage.