Angemessene Mittel für die Vertragserneuerung des Lehrpersonals dringend notwendig

Angemessene Mittel für die Vertragserneuerung des Lehrpersonals dringend notwendig

Die Vertragsverhandlungen auf Landesebene zielten stets darauf ab, die Gehälter von Lehrkräften an staatlichen Schulen denen der Landesbediensteten anzugleichen, doch in der dreijährigen Vertragslaufzeit 2019-2021 ist es zu einer noch nie dagewesenen Ungleichbehandlung gekommen. Den Lehrpersonen an den Landesschulen wurde eine Gehaltserhöhung von insgesamt rund 230 € brutto pro Monat garantiert, was etwa dem Vierfachen des Betrags entspricht, der den Lehrpersonen an den staatlichen Schulen gewährt wird.
Selbst die Landesregierung hat eingeräumt, dass diese Ungleichbehandlung beseitigt werden muss. In einer im Mai mit den Gewerkschaften unterzeichneten Absichtserklärung wird für den dreijährigen Verhandlungszeitraum 2019-2021 das Ziel festgelegt, "die wirtschaftliche Behandlung der Lehrkräfte an staatlichen Schulen an die wirtschaftliche Behandlung anzupassen, die sich für das betreffende Personal aus dem BÜKV 2019-2021 ergibt. Zu diesem Zweck wird die Landesregierung schrittweise die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.“
Der Dreijahreszeitraum neigt sich dem Ende zu, und es ist daher angebracht, einige Berechnungen anzustellen, auch in Bezug auf das nächste Haushaltsgesetz.
Der bereichsübergreifende Kollektivvertrag bot den Provinzangestellten 1) einen Inflationsausgleich von 3 % (97 € pro Monat für 13 Monate), 2) eine Erhöhung der Berufszulage um 120 € pro Monat für 12 Monate und 3) eine Erhöhung der für Produktivitätsprämien verfügbaren Mittel. Den Lehrkräften an staatlichen Schulen wurde bisher nur ein Inflationsausgleich von 1,8 % garantiert, was einer Erhöhung von 58 Euro brutto pro Monat für 13 Monate entspricht (75,8 Euro für die 10 Monate der Landeszulage).
Die Unterschiede beim Inflationsausgleich ergeben sich aus den verschiedenen verwendeten Indikatoren. Der bereichsübergreifende Vertrag basiert auf den ISTAT-Prognosen vom Mai 2019, der Vertrag für die Lehrkräfte auf den Prognosen vom Mai 2020. In naher Zukunft wird erörtert werden, wie etwaige Abweichungen zwischen der erwarteten und der tatsächlichen Inflation in Einklang gebracht werden können. Diese Überprüfung wird die Gelegenheit bieten, die Unterschiede zwischen den beiden Landesverträgen zu hinterfragen, die sich insgesamt auf mehr als sechs Millionen pro Jahr belaufen.
Die Wahl des Indikators zur Ermittlung der tatsächlich erreichten Inflation ist keineswegs unwichtig, da die Inflation in der Provinz Bozen systematisch höher ist als im übrigen Italien und sich der in den Verhandlungen verwendete Index auf Gesamtitalien bezog.
Der Punkt, der den größten Unterschied zwischen den beiden Verträgen ausmacht, ist die so genannte Berufszulage des Lehrpersonals. Die Zuteilung der Berufszulage an die rund zehntausend Grund- und Sekundarschullehrer würde jährlich etwa 19 Millionen Euro kosten. Um die Jahre 2020 und 2021 rückwirkend abdecken zu können, ist damit eine sofortige Zuweisung von mindestens 38 Millionen Euro erforderlich.
Für 2022 und 2023 werden derzeit 15 Millionen pro Jahr zugewiesen, mehr als 10 Millionen werden benötigt, um die bereits gewährte Erhöhung (HVPI 2019-2021) zu decken, etwa 5 Millionen bleiben übrig. Zur Finanzierung der Anpassung der Berufszulage ist daher eine zusätzliche Mittelzuweisung von nicht weniger als 14 Millionen pro Jahr erforderlich.
Weitere 3 Mio. EUR pro Jahr werden benötigt, um sicherzustellen, dass auch die staatlichen Lehrkräfte der Primar- und Sekundarstufe die im bereichsübergreifenden Vertrag unter der Rubrik "Produktivität" vorgesehenen Erhöhungen erhalten.
Um die versprochene "Gleichbehandlung" zu gewährleisten und die in den Vorjahren angereiften Differenzen auszugleichen, würden also im Jahr 2021 sofort 47 Millionen Euro benötigt (Berufszulage 38 und Produktivität 9).
Um die Gleichbehandlung in den kommenden Jahren zu gewährleisten, wären - ohne Berücksichtigung der Erhöhungen, die bei den Vertragsverhandlungen der nächsten drei Jahre erzielt werden können, oder der möglichen Anpassungen im Zusammenhang mit der Inflation 2019-21 - für 2022 und die Folgejahre zusätzliche jährliche Mittel in Höhe von mindestens 17 Millionen erforderlich.
Ohne diese Mittel wird die Benachteiligung der Lehrkräfte staatlicher Schulen gegenüber den Landesbediensteten Tag für Tag weiter zunehmen.