Schulen der ladinischen Ortschaften: Versetzungen und Übertritte 2026/27

Schulen der ladinischen Ortschaften: Versetzungen und Übertritte 2026/27

Die Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag der Grund-, Mittel- und Oberschulen können um Versetzung und/oder Übertritt in die ladinischen Schulen ansuchen.
ie Gesuche müssen bei der Landesdirektion innerhalb 24. Februar 2026 mit Unterschrift der Schulführungskraft eingereicht werden. Dem Gesuch muss ein Dienstzeugnis beigefügt
werden
Der Zweisprachigkeitnachweis und die Ladinischprüfung der Landesdirektion (Art.12, Absatz 6 des D.P.R. Nr. 89/1983) sind erforderlich.
Die Gesuche können bis zum 27. Februar 2026 zurückgezogen werden.
Lehrpersonen , die am 01.09.2025 in die Stammrolle der ladinischen Schulen aufgenommen wurden, müssen um Versetzung ansuchen, damit sie einen definitiven Dienstsitz
erhalten.
Die Veröffentlichung der Versetzungen und Übertritte erfolgt voraussichtlich im März 2026

Rundschreiben Nr. 1/2026, Formulare, dezentrierter Landeskollektivvertrag hier.