Ladinische Schule: Eintragung in die Landes- und Schulranglisten, Schuljahr 2026/27

Ladinische Schule: Eintragung in die Landes- und Schulranglisten, Schuljahr 2026/27

Mit zwei Rundschreiben vom 1.12.2025 hat die ladinische Bildungsdirektion mitgeteilt, dass die Gesuche für die Eintragung der Lehrpersonen mit Lehrbefähigung in die Landesranglisten und der Lehrpersonen mit gültigem Studientitel in die Schulranglisten, um die Neuberechnung der Punkte in den Landesranglisten, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt innerhalb der Verfallsfrist 23. Dezember 2025 in einer einzigen PDF-Datei mit Kopie der Identitätskarte mittels E-mail an das Postfach repartiziun-scola-cultura-ladina@provinz.bz.it , oder mittels PEC-Mail an das Postfach repartiziun-scola-cultura-ladina@pec.prov.bz.it oder in Papierform per Einschreibebrief mit Rückantwort an die Abteilung Ladinische Bildungs- und Kulturverwaltung, Bindergasse 29, 39100 Bozen zu schicken sind.

Wir empfehlen, die Rundschreiben durchzulesen.

Die Ansuchen um Auflösung der Vorbehalte müssen innerhalb 30. April 2026 in der Landesdirektion einlangen.

Rundschreiben, Formulare und Beschluss der Landesregierung zu den Landesranglisten hier.
Rundschreiben, Formulare und Beschluss der Landesregierung zu den Schulranglisten hier.